Rechtsanwalt
Sieburg Lüner Weg 19 - 21337 Lüneburg Telefon: (0 41 31) 3 89 44 - Telefax: (0 41 31) 3 89 70 |
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Beratungshilfe/Prozesskosten |
Beratungsberechtigt |
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Die Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt muss nicht teuer sein. |
sind Sie, wenn von Ihrem Einkommen nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen, Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Miete inkl. Mietnebenkosten, Heizung, Darlehensraten usw. weniger als € 381,00 verbleiben. Pro Unterhaltsverpflichtung (Ehepartner/Kind) steigt der Freibetrag um € 266,00. Einen Antrag stellen können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht. Hierzu müssen Sie Ihre sämtlichen Einkommensunterlagen sowie Nachweise über den Grund ihres Antrages vorlegen. Sie erhalten dann einen Berechtigungsschein, mit welchem Sie einen Anwalt oder eine Anwältin aufsuchen können. Ggfs. kann der Antrag auch nachträglich vom Rechtsanwalt gestellt werden. Für die Prozesskostenhilfe gelten ähnliche Berechnungsgrundlagen wie für die Beratungshilfe, wobei das Gericht vorab Ihre Erfolgsaussichten für den Prozess prüft. Der Antrag auf Bewilligung wird immer vom Anwalt bei Gericht eingereicht. Je nach Ihrem Einkommen kann das Gericht auch Prozesskostenhilfe mit Ratenabzahlung der Gerichtskosten und der Kosten Ihres Anwaltes gewähren. Wenn Sie Prozesskostenhilfe erhalten, aber das Verfahren wider Erwarten verlieren, sind Sie jedoch verpflichtet, die Kosten der Gegenseite zu tragen.
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